i-Kfz Stufe 4 erklärt: Was seit dem 1. September 2023 online geht
i-Kfz Stufe 4 ist die seit dem 1. September 2023 geltende Ausbaustufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Sie erlaubt es, alle wichtigen Zulassungsvorgänge vollständig online zu erledigen (§§ 15c–15h FZV).
Welche Vorgänge lassen sich online erledigen?
| Vorgang | Online über i-Kfz Stufe 4 |
|---|---|
| Neuzulassung | ja — auch Import und Tageszulassung |
| Wiederzulassung | ja |
| Umschreibung (Halterwechsel) | ja — mit oder ohne Kennzeichenwechsel |
| Adressänderung | ja |
| Außerbetriebsetzung | ja (§ 14 FZV) |
Ab wann darf ich nach der Online-Zulassung fahren?
Nach der Freigabe erzeugt das System einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF. Damit dürfen Sie sofort losfahren — längstens 14 Tage (§ 31 FZV), bis Stempelplaketten und Papiere per Post eintreffen. Den Ausdruck führen Sie im Fahrzeug mit.
Brauche ich den Sicherheitscode oder den Online-Ausweis?
Für die eigenständige Nutzung des amtlichen i-Kfz-Portals benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) und bei der Abmeldung den freigelegten Sicherheitscode. Über einen bevollmächtigten Dienstleister entfällt die eID: Wir reichen den Antrag für Sie ein.
Was ist der Unterschied zum Weg über einen Dienstleister?
Beim Selbermachen tragen Sie alle Nachweise selbst in das Behördenportal ein und benötigen eID plus Kartenleser oder App. Als bevollmächtigter Dienstleister übernehmen wir Erfassung, Prüfung und Übermittlung über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Schnittstelle — ohne dass Sie ein Amt betreten oder eine eID freischalten.