Außerbetriebsetzung: Ihr Fahrzeug korrekt abmelden
Die Außerbetriebsetzung nach § 14 FZV hebt die Zulassung eines Fahrzeugs auf — beim Verkauf, bei einer vorübergehenden Stilllegung oder bei der Verschrottung. Ab dem Tag der Abmeldung entfallen Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungspflicht; Zollverwaltung und Versicherer werden von der Behörde automatisch informiert.
Was die Außerbetriebsetzung kostet
Alle Beträge inkl. USt. Komplette Aufstellung: Gebührenübersicht.
Das braucht der digitale Antrag
| Dokument | Worauf zu achten ist |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Sicherheitscode freilegen (bei Papieren ab 2015 vorhanden) |
| Beide Kennzeichenschilder | Die Sicherheitscodes der Stempelplaketten werden freigelegt und eingegeben |
| Ausweisdokument des Halters | Eine Fotokopie reicht aus |
| Verwertungsnachweis | Nur beim Verschrotten: Bescheinigung eines zertifizierten Demontagebetriebs |
Fehlen die Sicherheitscodes — etwa bei älteren Papieren oder Plaketten ohne Code —, weist Sie der Antrag noch vor der Zahlung darauf hin.
Oft gestellte Fragen
Ab wann entfallen Steuer und Versicherung?
Mit dem Tag der Abmeldung. Die Zulassungsbehörde meldet dies von sich aus an die Zollverwaltung (Kraftfahrzeugsteuer) und an Ihren Versicherer; bereits zu viel gezahlte Steuer erhalten Sie anteilig zurück.
Lässt sich das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung sichern?
Ja, auf Wunsch reservieren wir das Kennzeichen für Sie — etwa für die Wiederzulassung nach der Winterpause oder für ein Nachfolgefahrzeug. Die Reservierung geben Sie direkt im Antrag an.
Wie lange darf ein Fahrzeug abgemeldet bleiben?
Höchstens 7 Jahre. Danach gilt es als endgültig außer Betrieb gesetzt, und eine neue Zulassung ist nur nach einer Begutachtung gemäß § 21 StVZO möglich.
Jetzt Außerbetriebsetzung auf den Weg bringen
In wenigen Minuten erledigt — Steuer und Versicherung laufen mit dem Abmeldetag aus.