Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen, bundesweit einsetzbar✓ KBA-geprüft

Häufige Fragen

Was Nutzerinnen und Nutzer am häufigsten zur Online-Zulassung wissen wollen — verständlich beantwortet, ohne Amtsdeutsch. Bleibt Ihr Fall offen, hilft der Assistent unten rechts oder unser Kontakt.

Zuständigkeit und Vertrauen

Ist Zulassung Bund eine Behörde?

Nein. Zulassung Bund ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wiesbaden (HRB 36585, Amtsgericht Wiesbaden). Die Entscheidung über einen Antrag liegt allein bei der zuständigen Zulassungsbehörde — wir bereiten Anträge auf und übermitteln sie digital.

Woran erkenne ich, dass der Dienst seriös ist?

Unsere Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen — alle sechs Großvorgänge wurden vorbehaltlos freigegeben. Die amtlichen Gebühren reichen wir eins zu eins weiter, gezahlt wird erst nach positiver Vorprüfung, und Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Bei welchen Zulassungsbehörden funktioniert das?

Im Grundsatz überall in Deutschland: Eingereicht wird über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur, an die die Zulassungsbehörden angebunden sind. Ob sich Ihr konkreter Fall digital abwickeln lässt, klären wir noch vor der Zahlung.

Kosten

Was kostet das Ganze am Ende?

Je Zulassungsverfahren fällt eine Servicegebühr von 109,99 € an (bei der Außerbetriebsetzung 14,99 €), dazu die amtliche GebOSt-Gebühr — bei der Neuzulassung etwa 12,80 €. Sämtliche Positionen finden Sie in der Gebührenübersicht.

Zahle ich die amtliche Gebühr nicht ohnehin beim Amt?

Doch — diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und auf jedem Weg gleich hoch. Hinzu kommt bei uns allein die Servicegebühr; sie deckt Antragsprüfung, digitale Vollmacht, Einreichung, Statusverfolgung und Support ab.

Zu welchem Zeitpunkt wird bezahlt?

Erst dann, wenn die automatische Vorprüfung Ihres Antrags durchlaufen ist. Lässt sich ein Verfahren digital nicht abwickeln, entstehen Ihnen keine Kosten.

Durchführung

Brauche ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?

Nein. Während der Selbstantrag über Behördenportale die eID verlangt, reicht bei uns die digitale Vollmacht samt Ausweiskopie — Kartenlesegerät und AusweisApp bleiben außen vor.

Wofür steht der Sicherheitscode?

Er ist ein verdecktes Echtheitsmerkmal auf Zulassungsbescheinigungen (seit 2015) und Stempelplaketten. Freigelegt wird er erst, wenn der Antrag danach fragt — einmal freigelegt, taugt das Dokument für keine weiteren Verfahren mehr.

Ab wann darf ich mit dem Fahrzeug fahren?

Sobald der vorläufige Zulassungsnachweis vorliegt: ausgedruckt im Fahrzeug dabei, erlaubt er für bis zu 14 Tage die Teilnahme am Straßenverkehr.

Woher bekomme ich Schilder und Plaketten?

Die geprägten Schilder kaufen Sie im Handel (marktüblich 20–35 € je Paar); die Stempelplaketten schickt Ihnen die Behörde per Post. Mehr dazu unter Kennzeichen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Der Assistent unten rechts antwortet sofort — oder Sie schreiben uns direkt.

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