Umschreibung: neuer Halter oder neue Anschrift im Fahrzeugbrief
Bei der Umschreibung werden die Angaben zu Halter oder Wohnanschrift in den Fahrzeugpapieren aktualisiert — nötig, wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug gekauft haben oder umgezogen sind. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt vor, dies unverzüglich zu erledigen; Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie deutschlandweit behalten.
Was die Umschreibung kostet
Alle Beträge inkl. USt. Welcher amtliche Satz für Sie gilt, sehen Sie noch vor der Zahlung.
Neue Anschrift nach einem Umzug
Wechselt nur der Wohnsitz und bleibt der Halter derselbe, wird ausschließlich die Adresse aktualisiert. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, kostet das amtlich 10,40 €; ziehen Sie in einen anderen Bezirk, sind es 12,10 €. Ihr Kennzeichen können Sie in beiden Varianten behalten.
Halterwechsel nach dem Kauf
Kaufen Sie ein zugelassenes Fahrzeug, wird es auf Sie als neuen Halter umgeschrieben. Dafür brauchen Sie zusätzlich die eVB-Nummer Ihrer eigenen Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil II und eine gültige Hauptuntersuchung. War das Fahrzeug bereits abgemeldet, greift stattdessen die Wiederzulassung.
Oft gestellte Fragen
Wie schnell muss die Umschreibung erfolgen?
Die FZV fordert die Änderung „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern. Wer sie liegen lässt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und erhält behördliche Post womöglich nicht mehr zuverlässig.
Darf ich mein altes Kennzeichen behalten?
Ja. Die deutschlandweite Kennzeichenmitnahme besteht seit 2015 und gilt für Umzug wie Halterwechsel gleichermaßen; Sie erklären die Beibehaltung einfach im Antrag. Wahlweise lässt sich auch ein neues oder ein Wunschkennzeichen zuteilen.
Welche Dokumente werden gebraucht?
Zulassungsbescheinigung Teil I (beim Halterwechsel zusätzlich Teil II) samt Sicherheitscodes, Ausweisdokument und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer; beim Halterwechsel kommen die eVB-Nummer und der HU-Nachweis hinzu. Die komplette Liste finden Sie auf der Seite Verfahren.
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