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Das Kennzeichen bei der Zulassung

Zu jeder Zulassung gehört ein Kennzeichen — entweder per Zufall vergeben, als vorab reserviertes Wunschkennzeichen oder als weitergeführtes Bestandskennzeichen. Was möglich ist und welche GebOSt-Gebühren jeweils anfallen, fasst diese Seite zusammen.

Was das Kennzeichen kostet

Wunschkennzeichen, Zuteilung (Nr. 244)10,20 €
Online-Reservierung (Nr. 245)2,60 €
Servicegebühr Reservierung24,00 €
Zuschlag gesamt32,79 €

Kommt zum jeweiligen Zulassungsverfahren hinzu. Die geprägten Schilder zählen nicht zu den amtlichen Gebühren; im Handel üblich sind 20–35 € je Paar.

Übersicht

Diese Kennzeichenarten stehen zur Wahl

ArtVerwendungBesonderheit
StandardkennzeichenStandardfall bei Pkw, Motorrad und Anhänger1–3 Buchstaben für den Bezirk, dazu 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern, insgesamt höchstens 8 Zeichen
WunschkennzeichenSelbst zusammengestellte ErkennungsnummerOb die Kombination frei ist, klärt der Antrag — anschließend wird sie verbindlich reserviert
SaisonkennzeichenFahrbetrieb nur innerhalb eines fest gewählten Zeitfensters (etwa 04–10)Macht die jährliche An- und Abmeldung überflüssig; das Zeitfenster wird zur Zeichenlänge gezählt
E-KennzeichenFahrzeuge mit ElektroantriebEndet auf „E“; setzt die Voraussetzungen des EmoG voraus
H-KennzeichenOldtimer ab einem Alter von 30 JahrenEndet auf „H“; verlangt ein Oldtimer-Gutachten
Fragen zu Kennzeichen

Oft gestellte Fragen

Darf das alte Kennzeichen weitergeführt werden?

Ja. Seit 2015 lässt sich das Kennzeichen bei der Umschreibung bundesweit mitnehmen — sowohl beim Umzug als auch beim Halterwechsel. Das Unterscheidungszeichen des bisherigen Bezirks darf erhalten bleiben.

Welche Buchstabenfolgen sind ausgeschlossen?

Nicht vergeben werden Kombinationen mit gesperrten Kürzeln — etwa HJ, KZ, NS, SA oder SS; wie streng dies gehandhabt wird, variiert von Land zu Land. Ob Ihre Wunschfolge zulässig ist, wird noch vor der Reservierung im Antrag geprüft.

Ich habe schon selbst reserviert — wo trage ich das ein?

Tragen Sie im Antrag einfach das Kennzeichen und die von Ihrer Behörde vergebene Reservierungs-PIN ein; die Servicegebühr für die Reservierung wird dann nicht berechnet.

Wunschkennzeichen gleich im Verfahren sichern

In einem einzigen Antrag: Verfügbarkeit klären, reservieren und zulassen.

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