Saisonkennzeichen: Zeiträume, Versicherung und Regeln
Ein Saisonkennzeichen erlaubt den Betrieb eines Fahrzeugs nur in einem festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten pro Jahr (§ 9 FZV). Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug weder gefahren noch im öffentlichen Raum geparkt werden.
Für welche Monate gilt ein Saisonkennzeichen?
Sie legen bei der Zulassung einen zusammenhängenden Betriebszeitraum fest — etwa März bis Oktober. Er ist rechts auf dem Kennzeichen aufgeprägt (obere Zahl: Beginnmonat, untere Zahl: Endmonat) und gilt in jedem Jahr automatisch, ohne erneute Anmeldung.
Was spare ich bei Steuer und Versicherung?
Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag fallen nur anteilig für die gewählten Monate an. Außerhalb der Saison besteht in der Regel eine beitragsfreie Ruheversicherung, die das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück gegen bestimmte Schäden absichert.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Betriebszeitraum | 2 bis 11 Monate pro Jahr, fest |
| Außerhalb der Saison | kein Fahren, kein Parken im öffentlichen Raum |
| Steuer & Versicherung | nur anteilig für die Saison |
| Hauptuntersuchung | muss innerhalb der Saison fällig/gültig sein |
Darf ich außerhalb der Saison fahren oder parken?
Nein. Wer das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen bewegt oder abstellt, verstößt gegen die Zulassungsvorschriften. Erlaubt ist das Abstellen nur auf privatem Grund.