Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen, bundesweit einsetzbar✓ KBA-geprüft

Kosten und Gebühren im Überblick

Dokument
Merkblatt Gebühren
Stand
26. Juli 2026
Grundlage
GebOSt, Anlage zu § 1

Der Preis einer Zulassung entsteht aus zwei getrennten Teilen: dem staatlich festgelegten Satz der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Anlage zu § 1) sowie unserem Serviceanteil. Den amtlichen Teil reichen wir unverändert in gesetzlicher Höhe weiter und weisen ihn Ihnen vor der Bezahlung Position für Position aus.

Kosten je Verfahren

VerfahrenGebOSt-Nr.Amtliche GebührServicegebührGesamt
Neuzulassung221.1.112,80 €109,99 €109,99 €
Umschreibung, gleicher Bezirk221.8.110,40 €109,99 €99,99 €
Umschreibung, anderer Bezirk221.2.112,10 €109,99 €112,09 €
Wiederzulassung, ohne Halterwechsel221.710,60 €109,99 €99,99 €
Wiederzulassung, mit Halterwechsel221.1.112,80 €109,99 €112,79 €
Außerbetriebsetzung224.22,10 €12,89 €14,99 €
Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis224.22,10 €12,89 €14,99 €

Weitere amtliche Positionen und Zuschläge

PositionGebOSt-Nr.Betrag
Wunschkennzeichen, Zuteilung24410,20 €
Wunschkennzeichen, Online-Reservierung2452,60 €
Kurzzeitkennzeichen24713,10 €
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust)12513,90 €
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II12611,60 €
KBA-Datenübermittlung (je Verfahren enthalten)1290,70 €
Express-Priorität (Serviceleistung, keine amtliche Gebühr)30,00 €

Sämtliche Angaben verstehen sich als Bruttobeträge. Vereinzelt setzen Zulassungsstellen kleinere Zusatzauslagen an; die für Ihren Fall verbindliche Endsumme erscheint im Antrag noch vor dem Bezahlvorgang. Die geprägten Schilder besorgen Sie separat im Fachhandel.

Grundsatz

Weshalb wir auf Pauschalpreise verzichten

Eine Pauschale lässt offen, wie viel an die Staatskasse und wie viel an den Dienstleister geht. Deshalb trennen wir beide Anteile — genau so, wie es auch die Zulassungsstelle in ihrer Abrechnung tut. Jede einzelne Position bleibt dadurch überprüfbar.

Zahlung

Zeitpunkt und Wege der Bezahlung

Bezahlt wird mit Karte oder über PayPal — allerdings erst, sobald die automatische Vorprüfung Ihren Antrag freigegeben hat. Lässt sich ein Verfahren digital nicht abschließen, fallen für Sie keinerlei Kosten an.

Ihr Fall, Ihr Betrag — noch vor der Bezahlung sichtbar

Für Ihren konkreten Vorgang listet der Antrag Amts- und Servicegebühr getrennt auf.

Antrag stellen